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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER LORD GEORGE GMBH

 

1. Leistungsumfang

1.1. Die Lord George GmbH veranstaltet Oldtimerreisen sowohl mit Fahrzeugen, die von der Lord George GmbH gestellt werden, als auch für Kunden mit eigenen Fahrzeugen.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil des mit uns geschlossenen Reisevertrages. Der Umfang unserer Leistungen ist zudem in den Reiseangeboten und Reisebeschreibungen oder in den individualisierten Angeboten beschrieben.

1.2. Die von der Lord George GmbH gestellten Fahrzeuge sind haftpflicht- und vollkaskoversichert. Die Selbstbeteiligung beträgt 500,00 EUR pro Schadenfall.

2. Abschluss des Reisevertrages

2.1. Mit der Buchung auf Grundlage unserer Reiseausschreibungen und ergänzenden Informationen bietet Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung durch die Lord George GmbH zustande.

2.2. Sollte der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung des Kunden abweichen, so stellt dies ein neues Angebot der Lord George GmbH dar. An dieses Angebot ist die Lord George GmbH 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn der Kunde der Lord George GmbH die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.

2.3. Bei Buchungen über das Internet gilt Folgendes: Das Drücken des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ stellt ein verbindliches Angebot des Kunden dar. Der Vertrag kommt erst durch den Zugang der Buchungsbestätigung der Lord George GmbH zustande.

3. Bezahlung

3.1. Nach Abschluss des Vertrages wird die Lord George GmbH dem Kunden einen Sicherungsschein aushändigen. Bei Aushändigung des Sicherungsscheins werden 20% des Reisepreises fällig.

3.2. Der restliche Betrag ist 30 Tage vor Reisebeginn fällig.

3.3. Wird der Reisepreis nicht vollständig bezahlt, hat der Kunde gegenüber der Lord George GmbH keinen Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung. In diesem Fall behält sich die Lord George GmbH vor, eine Nachfrist zur Zahlung zu setzen, bei deren Verstreichenlassen durch den Kunden die Lord George GmbH vom Vertrag zurücktreten und vom Kunden die Rücktrittskosten verlangen kann.

4. Rücktritt durch den Reiseveranstalter

4.1. Sofern eine in der Reisebeschreibung oder im sonstigen Inhalt des Reisevertrages festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, kann die Lord George GmbH bis spätestens 31 Tage vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten.

4.2. Ferner kann die Lord George GmbH aus wichtigem Grund vor Reiseantritt und während der Reise jederzeit den Vertrag kündigen. Ein solcher Grund liegt beispielsweise vor, wenn der Reiseablauf vom Kunden trotz Abmahnung nachhaltig gestört oder gefährdet wird.

5. Rücktritt durch den Kunden

5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist der Lord George GmbH gegenüber schriftlich zu erklären.

5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert die Lord George GmbH den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann die Lord George GmbH eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt.

5.3. Die Höhe der Entschädigung hat die Lord George GmbH unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter dem Aspekt der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen pauschaliert. Je nach Zugang der Erklärung des Rücktritts, wird die Entschädigung prozentual vom Reisepreis berechnet:

Bis 121 Tage vor Reisebeginn 20%

Ab 120 Tage vor Reisebeginn 50%

Ab 30 Tage vor Reisebeginn 90%

Unbeschadet hiervon kann der Kunde der Lord George GmbH nachweisen, dass dieser kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

5.4. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Kunden nach § 651 e BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung die Lord George GmbH bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Kunden zuzurechnen sind, hat der Kunde keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Dies gilt nicht, soweit solche Gründe den Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. Die Lord George GmbH wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen, es sei denn es handelt sich um völlig unerhebliche Aufwendungen.

7. Leistungsänderungen

7.1. Änderungen wesentlicher Reiseleitungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und nicht von der Lord George GmbH wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

7.2. Die Lord George GmbH ist verpflichtet den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis zu informieren.

7.3. Liegt eine erhebliche Änderung einer wesentlichen Reiseleistung vor, ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn die Lord George GmbH eine solche ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anbieten kann. Der Kunde hat seine diesbezüglichen Rechte unverzüglich, nach Mitteilung der Lord George GmbH über die Änderung der Reiseleistungen oder die Absage der Reise, der Lord George GmbH gegenüber geltend zu machen.

8. Mitwirkungspflichten des Reisenden

Sollte die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht werden, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Hierzu muss der Kunde der Lord George GmbH den Mangel unverzüglich anzeigen. Soweit die Lord George GmbH aufgrund einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, stehen dem Kunden weder Minderungsansprüche noch Schadensersatzansprüche zu. Die Mängelanzeige hat unverzüglich gegenüber der Reiseleitung zu erfolgen.

9. Fristsetzung vor Kündigung

Will der Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels nach § 651 l BGB kündigen, muss er der Lord George GmbH zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Lord George GmbH die Abhilfe verweigert oder wenn eine sofortige Abhilfe notwendig ist.

10. Beschränkung der Haftung

Die Lord George GmbH beschränkt die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, auf den dreifachen Reisepreis, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit ein Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

11. Geltendmachung von Ansprüchen

11.1. Ansprüche nach den §§ 651 c) bis f) BGB hat der Kunde spätestens innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise, der Lord George GmbH gegenüber geltend zu machen.

11.2. Die in 10. bezeichneten Ansprüche verjähren in einem Jahr. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche für Körperschäden oder Ansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Diese Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Verjährungsbeginn ist der Tag, an dem die Reise vertragsgemäß enden sollte.

11.3. Ansprüche des Kunden sind gegenüber der Lord George GmbH unter deren Firmenanschrift geltend zu machen.

12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

12.1. Die Lord George GmbH unterrichtet den Kunden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten.

12.2. Der Kunde ist selbst für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise erforderlichen Vorschriften verantwortlich.

12.3. Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften resultieren, gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt nicht, wenn die Lord George GmbH den Kunden schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

13. Verantwortlichkeit des Reisenden für Vorlage des Führerscheins, Einverständnis Selbstgefährdung durch Kfz Nutzung und Hinweis auf allgemeine Haftung für Kfz

13.1. Kunden, die ein Fahrzeug von der Lord George GmbH fahren müssen einen gültigen Personalausweis sowie einen für Deutschland gültigen Führerschein vorlegen. Fahrer und Mieter müssen dieselbe natürliche Person sein. Führt ein anderer als der Mieter das Fahrzeug (z.B. bei Erkrankung des Fahrers), so gilt er stets als Erfüllungsgehilfe des Mieters und ihm obliegt die Kontrolle des Mindestalters sowie die Gültigkeit der Fahrerlaubnis.

13.2. Die Fahrer müssen das festgesetzte Mindestalter von 25 Jahren haben und im Besitz einer mindestens seit 5 Jahren gültigen Fahrerlaubnis sein. Das maximale Alter der Fahrer beträgt 70 Jahre.

13.3. Der Kunde unternimmt die Reise auf eigene Gefahr. Seine Haftung bei Nutzung eines Fahrzeugs der Lord George GmbH entspricht der Haftung, die der Kunde als Führer eines eigenen Kfz im öffentlichen Straßenverkehr entspricht. Er ist selbst für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung sowie aller gesetzlichen Auflagen verantwortlich. Der Kunde haftet bei selbst verschuldeten Unfall- und anderen Schäden an Fahrzeugen von der Lord George GmbH bis zur Höhe der Selbstbeteiligung. Ausgenommen hiervon bleibt eine private Haftpflicht gegenüber Dritten. Der Kunde haftet uneingeschränkt bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens.

13.4. Kunden, die ein Fahrzeug der Lord George GmbH fahren, müssen bei der Einweisung in die Fahrzeuge teilnehmen.

13.5. Bei Unfällen sind die Lord George GmbH sowie die Polizei zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Kunde hat der Lord George GmbH unverzüglich einen schriftlichen Schadensbericht zu erstatten.

13.6. Bei der Bearbeitung von Bußgeldern behält sich die Lord George GmbH vor unabhängig von der Höhe des Bußgeldbetrages 50,00 EUR Bearbeitungspauschale zu erheben.

14. Datenschutz

Bei der Buchung erheben wir personenbezogene Daten, die für die Erfüllung und Durchführung des Reisevertrages erforderlich sind. Diese Daten werden von uns elektronisch gespeichert, verarbeitet und falls es für den Vertragszweck erforderlich ist, an Dritte, übermittelt. Hierbei hält die Lord George GmbH die Regelungen des BDSG ein. Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie auf unserer Internetseite.

15. Allgemeine Bestimmungen/Gerichtsstand

15.1. Mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

15.2. Der Kunde kann die Lord George GmbH nur an deren Sitz verklagen.

15.3. Für Klagen der Lord George GmbH gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der Lord George GmbH vereinbart.

15.4. Auf das Vertrags- und Rechtsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

16. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Reiseveranstalter

Lord George GmbH

Sitz: Marktstraße 49, 93453 Neukirchen beim Heiligen Blut

Amtsgericht Regensburg, HRB 17309

Geschäftsführer: Sabrina Teuber